Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 15. Dezember 2023

Herstellung und Einfuhr münzähnlicher Gegenstände

Per 1. Mai 2000 wurde mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1999 über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG; SR 941.10) die Bewilligungspflicht betreffend die Herstellung oder Einfuhr münzähnlicher Gegenstände aufgehoben; eine Bewilligung, wie sie noch in Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1970 über das Münzwesen (MünzG) vorgesehen war, ist nicht (mehr) notwendig.

Eidgenössische Münzstätte Swissmint

Swissmint
Bernastrasse 28
CH - 3003 Bern